Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Nesselwang
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
87482 Nesselwang
Kontakt
E-Mail: rathaus@nesselwang.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80996983650Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8361 9122-0
Fax: +49 8361 9122-33
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024