Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim i.d.Rhön
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@bischofsheim-rhoen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44997935445Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44997935445Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9772 9101-0
Fax: +49 9772 9101-29
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024