Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ellingen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 51
91791 Ellingen
Kontakt
E-Mail: info@vgem-ellingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38774123788Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9141 8658-0
Fax: +49 9141 8658-58
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024