Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Frankenmuther Str. 2 d
91710 Gunzenhausen
Kontakt
E-Mail: poststelle@vggunzenhausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92440764793Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92440764793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 6774-0
Fax: +49 9831 6774-26
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024