Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Kalchreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17441639605Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 518344-0
Fax: +49 911 518344-39
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024