Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

    Beschreibung

    Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet I/2 Kämmerei (Finanz-, Haushalts-, Liegenschafts-, Vermögens- und Steuerverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Laiblestr. 31

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postanschrift

    Laiblestr. 31

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/124413240673Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 9435-0

    Fax: +49 9861 9435-94

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English