Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 350
91544 Dinkelsbühl
Kontakt
E-Mail: info@dinkelsbuehl.de
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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