Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

    Beschreibung

    Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Dinkelsbühl

    Adresse

    Hausanschrift

    Segringer Str. 30

    91550 Dinkelsbühl

    Postfachadresse

    Postfach 350

    91544 Dinkelsbühl

    Kontakt

    E-Mail: info@dinkelsbuehl.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70442318458Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70442318458Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9851 902-0

    Fax: +49 9851 902-109

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English