Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

    Beschreibung

    Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Dietenhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    90599 Dietenhofen

    Postfachadresse

    Postfach 8

    90597 Dietenhofen

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@dietenhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19108644532Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9824 9206-0

    Fax: +49 9824 9206-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English