Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schirnding
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 5
95706 Schirnding
Kontakt
E-Mail: info@vg-schirnding.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92996199819Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9233 7711-0
Fax: +49 9233 7711-38
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024