Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 33
93464 Tiefenbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@tiefenbach-opf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13773948826Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9673 9221-0
Fax: +49 9673 9221-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024