Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Auerbach i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberer Marktplatz 1
91275 Auerbach i.d.OPf.
Kontakt
E-Mail: poststelle@auerbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25553510441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9643 20-0
Fax: +49 9643 20-35
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024