Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Neukirchen vorm Wald - Geschäftsleitung und Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
Kontakt
E-Mail: wagner@neukirchen-vorm-wald.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1214206110514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8504 9152-0
Fax: +49 8504 9152-30
Internet
Gemeinde Neukirchen vorm Wald
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Hausanschrift
Postanschrift
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
Kontakt
E-Mail: info@neukirchen-vorm-wald.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50108077654Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8504 9152-0
Fax: +49 8504 9152-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024