Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1030
85290 Geisenfeld
Kontakt
E-Mail: geschaeftsleitung@geisenfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/989408935765Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8452 98-0
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024