Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Reichertshausen - Gemeindekasse, Finanzbuchhaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: marion.furch@reichertshausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/885520190762Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 858-0
Fax: +49 8441 858-58
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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