Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

    Beschreibung

    Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Eichstätt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    85072 Eichstätt

    Postfachadresse

    Postfach 1344

    85067 Eichstätt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@eichstaett.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47664583449Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47664583449Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 6001-0

    Fax: +49 8421 6001-200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English