Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Markt Schwaben - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@markt-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/961522458713Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8121 418-0
Fax: +49 8121 418-750
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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