Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Petershausen - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bürgermeister-Rädler-Str. 3
85238 Petershausen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@petershausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/639213431189Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8137 534-0
Fax: +49 8137 534-25
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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