Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

    Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

    Beschreibung

    Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln (Art. 20 Kostengesetz). Verwaltungsgebühren sind ein Entgelt für den allgemeinen Aufwand der beteiligten Behörden bei der Vornahme von Amtshandlungen. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach der jeweiligen Kostensatzung, die als Anlage ein Kostenverzeichnis enthalten kann. Die Auslagen sind die nicht bereits durch die Gebühr abgegoltenen Aufwendungen der beteiligten Behörden (z.B. Kosten für Sachverständigengutachten, Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen oder Postzustellungsaufträge).

    Die entsprechende Kostensatzung und das Kostenverzeichnis erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, Ihrem Landratsamt, Ihrem Bezirk, dem Zweckverband, der sonstigen kommunalen Gebietskörperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts.

    Amtshandlungen, die die Gemeinden, Landkreise und Bezirke im staatlichen Auftrag vornehmen, unterliegen nach Art. 1 Abs. 1 Satz 3 des Kostengesetzes der Kostenpflicht.

    Die Höhe der Gebühr ist hier allerdings nicht in der kommunalen Kostensatzung festgelegt, sondern ergibt sich aus dem (staatlichen) Kostenverzeichnis, das gem. Art. 5 Abs. 1 des Kostengesetzes durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlicht wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirk Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 14

    80538 München

    Postanschrift

    80535 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2198-01

    Fax: +49 89 2198-11900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Traunstein (LRA TS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1

    83278 Traunstein

    Postanschrift

    83276 Traunstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@traunstein.bayern

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=87331322433Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87331322433Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 861 58-0

    Fax: +49 861 58-9449

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Übersee - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 1

    83236 Übersee

    Postanschrift

    Kirchweg 1

    83236 Übersee

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsleitung@gemeinde-uebersee.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/056297589771Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8642 8989-22

    Fax: +49 8642 8989-352

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.07.2024

    Stichwörter

    kommunales Kostenrecht, Verwaltungskostenrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English