Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Beschreibung
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein.
Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:
- Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (sog. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, s. hierzu § 25b Abs. 3 i.V. m. Anlage 8d Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Gültigkeitsdauer: 3 Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
- Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (sog. Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, s. hierzu § 25b Absatz 2 i. V. m. Anlage 8c FeV). Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Donau-Ries - Team 221 - Fahrerlaubnisbehörde (Standort 1) (LRA DON)
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Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:30 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/210957573915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
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86720 Nördlingen
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Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
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Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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erforderliche Unterlagen
- Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- gültiger (EU-Karten-)Führerschein
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
- Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro
ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Stichwörter
EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein im Ausland, Internationale Führerschein, internationalen Führerschein, Kartenführerschein