Internationaler Führerschein Ausstellung

    Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins

    Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein.

    Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:

    • Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November  1968 (sog. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, s. hierzu § 25b Abs. 3 i.V. m. Anlage 8d Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Gültigkeitsdauer: 3 Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
    • Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (sog. Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, s. hierzu § 25b Absatz 2 i. V. m. Anlage 8c FeV). Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.

    Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Führerscheinstelle (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordtangente 10b

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: angela.assmann@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7371205361515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • gültiger (EU-Karten-)Führerschein

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
    • Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro

    ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 15.02.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein im Ausland, Internationale Führerschein, internationalen Führerschein, Kartenführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English