Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige
Beschreibung
Die gewerbsmäßige Bootsvermietung zur Ausübung des Gemeingebrauchs durch Dritte (Boote mit einer Länge bis 9,20 m) bedarf regelmäßig einer Schifffahrtsgenehmigung, wenn die Anbieter bzw. Veranstalter (auch die überörtlich agierenden Unternehmer) im Wesentlichen immer zielgerichtet auf ein bestimmtes Gewässer bzw. einen oder mehrere bestimmte Gewässerabschnitte einwirken werden. Nur wenn ein Bezug zu einem Gewässer gänzlich fehlt, kann eine solche entbehrlich sein. Es muss dann dem Mieter obliegen, das Fahrzeug beim Vermieter abzuholen und zu diesem zurückzubringen. Zudem muss es dem Mieter dabei auch freistehen, welches Gewässer er nutzt.
Rafting-Touren mit Booten von einer Länge über 9,20 m müssen immer von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde (untere Wasserbehörde) schifffahrtsrechtlich genehmigt werden.
Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Antrag insbesondere unter naturschutzrechtlichen, wasserwirtschaftlichen, schifffahrtsrechtlichen, fischereifachlichen und sicherheitsrechtlichen Aspekten. Die Kreisverwaltungsbehörde kann dazu die betroffenen Fachstellen beteiligen.
Die Kreisverwaltungsbehörde kann zur Ausübung des Gemeingebrauchs Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen oder Anordnungen im Einzelfall erlassen. Die Kreisverwaltungsbehörde kann insbesondere Regelungen treffen, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, eigentumsgleiche Rechte oder Besitz zu verhüten, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten, die Natur, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt oder das Gewässer und seine Ufer zu schützen, den Erholungsverkehr zu regeln oder die Benutzung eines Gewässers auf Grund von Erlaubnissen, Bewilligungen, alten Rechten und alten Befugnissen oder den Eigentümer- und Anliegergebrauch sicherzustellen.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Wasser und Boden - Sachgebiet 31 (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: WasserundBoden@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2045215343494Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41552698616Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8179 9312-22
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angabe von Art, Ort (z.B. auch Einstiegs- und Ausstiegsstelle) und Zeit der Veranstaltung und voraussichtliche Zahl der Teilnehmer
- Beschreibung der Boote
Voraussetzungen
Das Rafting mit Booten von einer Länge bis 9,20 m durch die Teilnehmer darf die Grenzen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs nicht überschreiten. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass das Rafting ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke möglich ist und zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Gewässer, der Ufer und der Tier- und Pflanzenwelt führt.
Eine Genehmigung für das Befahren mit Booten über 9,20 m Länge kann versagt oder mit Nebenbestimmungen erteilt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die öffentliche Ruhe, der Schutz des Eigentums oder der Fischerei oder die Reinhaltung oder Unterhaltung des Gewässers erfordert.
Im Übrigen wird auf die Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Sportveranstaltungen, Werbeveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen auf dem Wasser nach §§ 51, 52 BaySchiffV bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde hingewiesen.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 18 Abs. 1 und Abs. 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Art. 28 Abs. 4 und Abs. 5 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- § 1 Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung - BaySchiffV)
- § 2 Verordnung für die Schifffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung - BaySchiffV)
- § 3 Verordnung für die Schifffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung - BaySchiffV)
- § 51 Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung - BaySchiffV)
- § 52 Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung - BaySchiffV)
Fristen
Kosten
Für die Erteilung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung können Kosten in Höhe von 50 bis 250 € anfallen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Wildfluss Isar - wichtige InformationenDie Isar ist ein Wildfluss - die Bootsfahrverordnung regelt die Zeiten in denen der Fluss befahren werden darf.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 28.05.2023
Stichwörter
Gewerbliches Organisieren von Schlauchboot-Touren auf Wildwasser