Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Anerkennung

    Chemikalien; Beantragung der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkunde

    Die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 ChemOzonSchichtV erfolgt auf Bescheid durch das Bayerische Landesamt für Umwelt nach Prüfung des Antrages mit den eingereichten Unterlagen.

    Beschreibung

    Die erforderliche Sachkunde von Personen, die bestimmte Arbeiten – wie z. B. die Rückgewinnung oder die Rücknahme von ozonschichtschädigenden Kältemitteln oder die Inspektion und Wartung von sie enthaltenden Einrichtungen - durchführen, wird unter anderem durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Diese Fortbildungsveranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein.

    Wenn Sie eine so genannte Sachkundefortbildung anerkennen lassen möchten, dann müssen Sie dazu bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Lehrgänge mit Hauptsitz des Fortbildungsträgers in Bayern können beim Bayerischen Landesamt für Umwelt beantragt werden.

    Der Antrag ist formlos und schriftlich zu stellen. Der Veranstaltungsort und -zeitpunkt sind zu nennen. Die beizulegenden Unterlagen finden Sie unter "Erforderliche Unterlagen".

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lehrplan

      nach § 5 Absatz 3 ChemOzonSchichtV

    • Referentenverzeichnis

      Nennung und Ausweisung der Qualifikation und Kompetenz der Referenten

    • Lehrgangsunterlagen

      Schulungskonzept für Teilnehmer

    • Sachkundebescheinigung

      Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung

    Voraussetzungen

    Die anzuerkennende Fortbildungsveranstaltung muss die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören Kenntnisse über

    • Anlagetechnik,
    • die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie
    • die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Zubereitungen/Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren vermittelt werden.
    Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen gegeben sind, erfolgt nach den von der Ländergemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeiteten "Grundsätzen für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 Abs. 2 Ziff. 1 ChemOzonSchichtV".

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit bei 200 €.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English