Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung
Beschreibung
Besatzmaßnahmen müssen in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sein, die fehlende oder beeinträchtigte Reproduktion bzw. eine Störung des biologischen Geleichgewichts auszugleichen. Ziel jeder Besatzmaßnahme ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten, artenreichen gesunden und möglichst naturnahen Fischbestandes.
Die Kreisverwaltungsbehörde kann Besatzmaßnahmen anordnen oder untersagen, sofern dies aus Gründen des Hegeziels erforderlich ist. Grundlage einer derartigen Anordnung ist regelmäßig das Gutachten der Fischereifachberatung des Bezirks.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirk Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 617
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-mittelfranken.de
De-Mail: bezirk-mittelfranken@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04998215385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04998215385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 4664-0
Fax: +49 981 4664-90999
Internet
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen - SG 32 - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Gewerbe (LRA WUG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91780 Weißenburg i.Bay.
Kontakt
E-Mail: poststelle.lra@landkreis-wug.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9807987198506Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9141 902-0
Fax: +49 9141 902-108
Internet
Voraussetzungen
Welche Fische erlaubnisfrei oder nur nach vorheriger Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgesetzt werden dürfen, ergibt sich aus § 22 AVBayFiG und ggf. der Fischereiverordnung des Bezirks in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage(n)
- ggf. Bezirksfischereiverordnung
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024