Elektrofischereischein Genehmigung

    Elektrofischerei; Beantragung einer Erlaubnis

    Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis (Berechtigungsschein) wird nur erteilt

    • zur Förderung der Hege und der Fischzucht,
    • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse,
    • zur Gewässerbewirtschaftung,
    • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken,

    soweit eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hegeziels nicht zu erwarten ist. Die Erlaubnis zur Elekrofischerei kann der Fischereiberechtigte, der Fischereipächter oder der sonst zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang Befugte beantragen. Über die Ergebnisse der Elektrofischerei sind Aufzeichnungen zu führen.

    Der Berechtigungsschein wird befristet und in stets widerruflicher Weise für bestimmte Gewässer erteilt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Berchtesgadener Land - Fachbereich 33 - Naturschutz und Jagdwesen (LRA BGL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Straße 64

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    Salzburger Straße 64

    83435 Bad Reichenhall

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    Di 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: naturschutz@lra-bgl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4537680680209Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8651 773-0

    Fax: +49 8651 773-111

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    Bezirk Oberbayern

    Adresse

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    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2198-01

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    Voraussetzungen

    Der Berechtigungsschein zur Ausübung der Elektrofischerei wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

    • nachweist, dass der Elektrofischer einen gültigen Bedienungsschein besitzt,
    • einen gültigen Zulassungsschein für das Elektrofischereigerät vorlegt
    • und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist, deren Mindestversicherungssumme 1 Mio. Euro für Personenschäden, 300.000 Euro für Sachschäden und 10.000 Euro für Vermögensschäden beträgt.
    Den Bedienungsschein für die persönliche Ausübung der Elektrofischerei stellt die Bayerische Landesanstalt für Fischerei nach Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang und Bestehen einer abschließenden Prüfung aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Elektrofischerei kann entweder bei den Kreisverwaltungsbehörden oder bei der Fischereifachberatung des Bezirks gestellt werden.

    Wird der Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde gestellt, leitet diese den Antrag zur Stellungnahme an die Fischereifachberatung beim Bezirk weiter. Anschließend prüft der Bezirk als Sachverständige gemäß Art. 62 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) den Antrag und erstellt ein fischereifachliches Gutachten, in dem meist auch eine Auflagenliste für die Durchführung der Elektrofischerei vorgegeben wird.

    Die Kreisverwaltungsbehörde erstellt anschließend auf Basis dieses Gutachtens einen Bescheid. Wird der Antrag direkt bei der Fischereifachberatung des Bezirks gestellt, wird der Antrag zusammen mit der Stellungnahme an die Kreisverwaltungsbehörde weitergeleitet.

    Der Kreisverwaltungsbehörde oder der Fischereifachberatung des Bezirks sind auf Verlangen Aufzeichnungen (z. B. Fangmeldungen) zu übermitteln.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024

    Stichwörter

    Elektrofischereischein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English