Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger

    Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Führungszeugnisses. EU-Ausländer sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises verpflichtet.

    Beschreibung

    EU-Ausländer sind unter Umständen verpflichtet einen dem deutschen Führungszeugnis vergleichbaren Nachweises zu erbringen (z. B. eines amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Dieser Nachweis muss bei der zuständigen Behörde im Heimatstaat beantragt werden.

    Wenn Sie als EU-Ausländer ein deutsches Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, kann auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt werden, das Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch über das Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses".

    Ansprechpartner

    Zuständige Behörde im Herkunftsland

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9400566562215Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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