Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal Erteilung

    Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

    Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.

    Beschreibung

    Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Amtliches Führungszeugnis

      und Erklärung über anhängige Strafverfahren der vertretungsberechtigen Person;

    • Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister;
    • Gewerbeanmeldung;
    • Betriebshandbuch mit Qualitätsmanagement-, Compliance- und Sicherheitsmanagementsystemen;
    • Ausbildungshandbuch mit Syllabi;
    • Ausgefüllte und bestätigte Prüfliste zum erstellten Betriebs- und Ausbildungshandbuch;
    • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
    • Organigramm der Unternehmensstruktur;
    • Kopien der Bordpapiere der Ausbildungs-Luftfahrzeuge;

      Für registrierungspflichtige Flugschulen gelten hierzu Erleichterungen; in jedem Fall ist das Ausbildungsprogramm beizufügen.

    Voraussetzungen

    Die Zulassung einer Ausbildungsorganisation erfolgt durch Erteilung eines Zeugnisses, wenn die einschlägigen Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht erfüllt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist beim zuständigen Luftamt schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Der Antrag muss enthalten:

    • Name und Anschrift der Ausbildungsorganisation;
    • Datum des geplanten Beginns der Tätigkeit;
    • Angaben zur Person und zu den Qualifikationen des Leitungspersonals (u.a. Betriebsleiter, Ausbildungsleiter, Flugsicherheitsleiter, Qualitätsbeauftragter), der Fluglehrer, der Lehrberechtigten für die Flugsimulationsausbildung und der Theorielehrer;
    • Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen die Ausbildung durchgeführt werden soll;
    • Angaben zu den Räumen für die theoretische Ausbildung und Flugvorbereitung sowie zu Büro- und Besprechungsräumen;
    • Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge;
    • Verzeichnis der Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), welche die Ausbildungsorganisation zu verwenden beabsichtigt, falls zutreffend;
    • Art der Ausbildung, welche die Ausbildungsorganisation durchführen möchte.

    Die Luftämter überprüfen zunächst anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt werden. Anschließend erfolgt durch die Mitarbeiter des Luftamts ein Audit, bei welchem in Form einer Prüfung vor Ort die Übereinstimmung der tatsächlichen Gegebenheiten mit den Regelungen in den Handbüchern und den Standards der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 überprüft wird. Die Ergebnisse des Audits bilden die Grundlage für die abschließende Entscheidung über die Zulassung der Ausbildungsorganisation.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 bis 3 Monate (ggf. auch länger, abhängig von der Anzahl der Ausbildungsprogramme und der Mitwirkung des Antragstellers). In jedem Fall darf der Schulungsbetrieb erst nach erteilter Zulassung aufgenommen werden.

    Kosten

    • Neuzulassung der Ausbildungsorganisation: 600,00 € (zzgl. Auslagen) (Bezahlung auch online über die Bezahlplattform ePayBayern möglich)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 16.06.2023

    Stichwörter

    Beantragung der Zulassung als Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English