Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
Beschreibung
Die Errichtung, die Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen sind der Kreisverwaltungsbehörde mindestens einen Monat vorher, die gewerbsmäßige Gehegehaltung vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Gehege, in denen Wild zu Jagdzwecken gehegt wird, bedürfen einer jagdrechtlichen Genehmigung; für sonstige Wildgehege gilt dies ab einer Mindestgröße von 10 ha. Die Genehmigung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde als untere Jagdbehörde.
Wildgehege in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können als Wildpark anerkannt werden. Nur für solche anerkannten Wildgehege darf die Bezeichnung "Wildpark" verwendet werden. Für die Anerkennung von Wildgehegen als Wildpark ist die höhere Jagdbehörde (= Regierung) zuständig.
Online-Dienst
Anzeige zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges; Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Veterinärwesen (32.1)LRA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35664667431Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6086435060499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Landratsamt Schweinfurt - Naturschutzrecht / Jagdwesen (42.2)LRA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: naturschutz@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6237435053499Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6237435053499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Voraussetzungen
- durch das Wildgehege der Lebensraum der Wildarten außerhalb desselben nicht in unangemessener Weise eingeschränkt wird,
- die Jagdausübung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und
- das Wildgehege so gesichert ist, dass die Tiere nicht entweichen können.
Die Errichtung von Wildgehegen, in denen Wild zu Jagdzwecken gehegt wird, darf außerdem nur genehmigt werden, wenn diese zusammenhängend mindestens die Größe eines Eigenjagdreviers haben und ihre Flächen im Eigentum einer Person oder einer Personengemeinschaft stehen.
Überdies sind insbesondere naturschutzrechtliche und ggfs. tierschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.06.2025
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Schweinfurt am 26.06.2025
Stichwörter
Haltung von landwirtschaftlichem Gehegewild, landwirtschaftliche Wildtierhaltung