Jagdhandlung in befriedetem Bezirk; Beantragung einer Gestattung
Beschreibung
In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.
Eine Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten innerhalb der Jagdzeiten ausübt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Umwelt - Jagd und Fischerei - SG 35 (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: jagd@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6211759116519Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-321
Fax: +49 8041 505-18117
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.09.2024