Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung
Beschreibung
Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Bayreuth - Fachbereich 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jagdrecht, Gewerberecht (LRA BT)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
E-Mail: sicherheitsbehoerde@lra-bt.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/471623115939Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 728-0
Fax: +49 921 728-880
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
- aktuelles Lichtbild des Jagdaufsehers
- ggf. Jagdschein (Kopie)
- ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung
Voraussetzungen
Die Bestätigung zum Jagdaufseher darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen. Diese Versagungsgründe sind zwingend.
Die fachliche Eignung verlangt das Vorliegen ausreichender praktischer Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Gegen die fachliche Eignung bestehen i. d. R. dann keine Bedenken, wenn ein Nachweis erbracht wird über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der bestätigten Jagdaufseher. In der Regel werden diese Kenntnisse durch die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse kann auch über eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung oder in anderer Weise geführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Bestätigung von Jagdaufsehern ist bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen.
Fristen
Kosten
Kostenrahmen: 7,50 bis 20 EUR zuzüglich der Kosten des Dienstabzeichens
(siehe Tarif-Nr. 6.I.1/1.52 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.09.2024