Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung
Beschreibung
Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes nach harmonisierten Richtlinien, d.h. 2009/23/EG für nichtselbsttätige Waagen oder 2004/22/EG für weitere 10 Messgerätekategorien, ersetzt die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte benannte Stelle nach Prüfung des hergestellten Messgerätes dessen Richtlinienkonformität in Form einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die benannte Stelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen, in der auch weitere vom Hersteller beachtete Richtlinien aufgeführt sind.
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist benannte Stelle mit der Kennnummer 0104 für ausgewählte Konformitätsbewertungsverfahren und Messgeräte.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Konformitätsbewertungsstelle (Link siehe "Weiterführende Links").
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht - Konformitätsbewertungsstelle Bayern Kennung 0104 (LMG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@kbs.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2993996469247Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8651 974767-0
Fax: +49 8651 974767-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über MessgeräteFassung vom 30.04.2004
- Richtlinie 2009/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über nichtselbsttätige WaagenFassung vom 16.05.2009
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
Verfahrensablauf
Informationen zum Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2004/22/EG und 2009/23/EG finden Sie unter "Weiterführende Links".
Fristen
Kosten
Die Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht finden Sie unter "Weiterführende Links".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 08.08.2024
Stichwörter
Antrag auf EG-Eichung einer nichtselbsttätigen Waage (NSW), Benannte Stelle 0104, Conformity Assessment, Kompatibilitätsnachweis