Konformität von Messgeräten Bewertung

    Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung

    Sie müssen die Konformitätsbewertung eines Messgerätes beantragen. Sie ersetzt die frühere Ersteichung.

    Beschreibung

    Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes nach harmonisierten Richtlinien, d.h. 2009/23/EG für nichtselbsttätige Waagen oder 2004/22/EG für weitere 10 Messgerätekategorien, ersetzt die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte benannte Stelle nach Prüfung des hergestellten Messgerätes dessen Richtlinienkonformität in Form einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die benannte Stelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen, in der auch weitere vom Hersteller beachtete Richtlinien aufgeführt sind.

    Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist benannte Stelle mit der Kennnummer 0104 für ausgewählte Konformitätsbewertungsverfahren und Messgeräte.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Konformitätsbewertungsstelle (Link siehe "Weiterführende Links").

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht - Konformitätsbewertungsstelle Bayern Kennung 0104 (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstr. 14

    83435 Bad Reichenhall

    Postanschrift

    Wittelsbacherstr. 14

    83435 Bad Reichenhall

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kbs.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2993996469247Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8651 974767-0

    Fax: +49 8651 974767-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informationen zum Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2004/22/EG und 2009/23/EG finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 10.04.2024

    Stichwörter

    Antrag auf EG-Eichung einer nichtselbsttätigen Waage (NSW), Benannte Stelle 0104, Conformity Assessment, Kompatibilitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English