Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung Bestätigung

    Heizkostenverteiler; Beantragung der Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle

    Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.

    Beschreibung

    Als sachverständige Stellen für die Bestätigung der Eignung von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nach § 5 der Heizkostenverordnung gelten nur solche Stellen, deren Eignung die nach Landesrecht zuständige Behörde, das ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht, im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bestätigt hat. Diese Bestätigung muss beantragt werden. Die Eignung muss nachweisen werden.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstr. 14

    83435 Bad Reichenhall

    Postanschrift

    Wittelsbacherstr. 14

    83435 Bad Reichenhall

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/397435479193Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8651 974767-0

    Fax: +49 8651 974767-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben über die räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung der sachverständigen Stelle
    • Angaben über die Leitung und das Personal der sachverständigen Stelle (Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit)
    • Angaben über die Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler

    Voraussetzungen

    Die personellen und technischen Anforderungen an die Stellen, die Bestätigung der Eignung sowie die regelmäßigen Überwachungen sind in den Verwaltungsvorschriften der PTB (PTB-Mitteilungen Nr. 95 und 96) im einzelnen beschrieben. Sie betreffen:

    • die notwendigen Prüfeinrichtungen,
    • Fachkunde (Dipl.-Ing an einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule und ein Jahr praktische Erfahrungen),
    • Zuverlässigkeit und Neutralität (keine wirtschaftliche Abhängigkeit mit dem Hersteller der zu prüfenden Produkte) der Leitung und des Personals und die Verfügbarkeit von ausreichenden wirtschaftlichen Mitteln für den ordnungsgemäßen Betrieb der sachverständigen Stelle.

    Der Betrieb darf erst nach Abnahme der Räume und Einrichtungen durch die zuständige Behörde und nach Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Unterlagen über die durchgeführten Prüfungen müssen der Behörde vorgelegt werden. Auf Verlangen der Behörde hat sich die sachverständige Stelle auf eigene Kosten an Ringversuchen zu beteiligen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Richtlinien für die Bestätigung der Eignung von sachverständigen Stellen nach § 5 der Heizkostenverordnung (PTB-Mitteilungen 95)
    • Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Anforderungen) an die messtechnischen Einrichtungen von sachverständigen Stellen für Heizkostenverteiler (PTB-Mitteilungen 96)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Verwaltungsakt der Rücknahme oder des Widerrufs der Bestätigung der sachverständigen Stelle ist in Bayern grundsätzlich kein Widerspruchsverfahren vorgesehen. Gegen den Verwaltungsakt kann der Betroffene entweder Widerspruch einlegen oder unmittelbar Klage erheben (personenbezogene Prüfungsentscheidung gemäß Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO). Der Betrieb der sachverständigen Stelle ist außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu untersagen, wenn die rechtlichen Vorschriften nicht beachtet werden.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle beim Landesamt für Maß und Gewicht beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Nach Aufwand gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 10.04.2024

    Stichwörter

    Heizkostenabrechnung, Heizkostenverteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English