Verträge der Wasserwirtschaft

    Wasserkonzessions- und Wasserdemarkationsverträge; Anmeldung

    Wasser-Konzessionsverträge bzw. Wasser-Demarkationsverträge müssen angemeldet werden.

    Beschreibung

    Verträge der Versorgungswirtschaft nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GWB, die eine öffentliche Versorgung mit Wasser regeln, sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Anmeldung bei der Kartellbehörde. Hierbei sind die in § 31a Abs. 1 GWB genannten Anmeldekriterien zu beachten.

    Verträge sind jeweils gesondert anzumelden. Die Anmeldung durch eine der Vertragsparteien genügt. Ein Anmeldevordruck ist nicht vorgeschrieben.

    Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:

    • die Namen und Anschriften der Vertragspartner,
    • das Vertragsdatum,
    • den Vertragsinhalt, zumindest jedoch
      • die in dem Vertrag enthaltenen Ausschließlichkeitsvereinbarungen bzw. sonstigen Vereinbarungen der in § 31, 31a GWB bezeichneten Art,
      • sämtliche Vereinbarungen bezüglich Vertragslaufzeit, insbesondere Vertragsbeginn, Vertragsende, etwaige Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen sowie; ,
    • Vertragspartner und Vertragsdatum des durch den angemeldeten Vertrag ersetzten Vertrags

    Kartellrechtlich bedeutsame Bestandteile des Vertrags (einschließlich Lagepläne, Gebietskarten etc.) sind beizufügen.

    Da für die kartellrechtliche Beurteilung der konkrete Vertragstext maßgebend ist, muss dieser aus der Anmeldung ersichtlich sein. Deshalb dürfen die im vorstehenden genannten vertraglichen Vereinbarungen nicht umschrieben werden, sondern sind mit dem vollen Wortlaut anzumelden. Soweit aus dem gesamten Vertragswerk nur die wettbewerblich bedeutsamen Abreden mitgeteilt werden, muss erkennbar sein, an welcher Stelle des Vertrags die Regelung zu finden ist (Angabe des jeweiligen Abschnitts oder sonstigen Gliederungsteils des Vertrags).

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 28

    80538 München

    Postanschrift

    80525 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2162-0

    Fax: +49 89 2162-2760

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde ist nach § 73 Abs. 1 GWB binnen einer mit der Zustellung der Entscheidung beginnenden Frist von einem Monat gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als Landeskartellbehörde zulässig.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Gebührenfestsetzung für die Anmeldung von Verträgen nach § 31, 31a GWB zwischen € 150 und ca. € 1.500 (abhängig von der Größe des Vertragsgebiets bzw. dem Lieferumfang).

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Stichwörter

    Anmeldung von Wasserversorgungsverträgen, Kartell, Wasserkonzessionsverträge, Wettbewerbsbeschränkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English