Wasserkonzessions- und Wasserdemarkationsverträge; Anmeldung
Beschreibung
Verträge der Versorgungswirtschaft nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GWB, die eine öffentliche Versorgung mit Wasser regeln, sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Anmeldung bei der Kartellbehörde. Hierbei sind die in § 31a Abs. 1 GWB genannten Anmeldekriterien zu beachten.
Verträge sind jeweils gesondert anzumelden. Die Anmeldung durch eine der Vertragsparteien genügt. Ein Anmeldevordruck ist nicht vorgeschrieben.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- die Namen und Anschriften der Vertragspartner,
- das Vertragsdatum,
- den Vertragsinhalt, zumindest jedoch
- die in dem Vertrag enthaltenen Ausschließlichkeitsvereinbarungen bzw. sonstigen Vereinbarungen der in § 31, 31a GWB bezeichneten Art,
- sämtliche Vereinbarungen bezüglich Vertragslaufzeit, insbesondere Vertragsbeginn, Vertragsende, etwaige Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen sowie; ,
- Vertragspartner und Vertragsdatum des durch den angemeldeten Vertrag ersetzten Vertrags
Kartellrechtlich bedeutsame Bestandteile des Vertrags (einschließlich Lagepläne, Gebietskarten etc.) sind beizufügen.
Da für die kartellrechtliche Beurteilung der konkrete Vertragstext maßgebend ist, muss dieser aus der Anmeldung ersichtlich sein. Deshalb dürfen die im vorstehenden genannten vertraglichen Vereinbarungen nicht umschrieben werden, sondern sind mit dem vollen Wortlaut anzumelden. Soweit aus dem gesamten Vertragswerk nur die wettbewerblich bedeutsamen Abreden mitgeteilt werden, muss erkennbar sein, an welcher Stelle des Vertrags die Regelung zu finden ist (Angabe des jeweiligen Abschnitts oder sonstigen Gliederungsteils des Vertrags).
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80525 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2162-0
Fax: +49 89 2162-2760
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden (KartKostV)
- § 31 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Verträge der Wasserwirtschaft
- § 31a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Wasserwirtschaft, Meldepflicht
Rechtsbehelf
Fristen
keine
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.10.2024
Stichwörter
Anmeldung von Wasserversorgungsverträgen, Kartell, Wasserkonzessionsverträge, Wettbewerbsbeschränkung