Schulsport-Wettbewerbe; Organisation

    Schulsport-Wettbewerbe tragen zur Aktivierung des Schullebens bei und schaffen schulartübergreifend Sport- und Begegnungsfelder. Sie sind ein Schulterschluss der Schulen mit Vereinen, Fachverbänden des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Landkreisen, Städten und Gemeinden.

    Beschreibung

    Schulsport-Wettbewerbe in Bayern sind ein fester Bestandteil des Schullebens und eine ideale Ergänzung des Sportunterrichts. Gerade hier kann das gesundheitsfördernde, gemeinschaftsstiftende und persönlichkeitsbildende Potenzial des Schulsports unmittelbar erfahren werden. Daneben unterstützen die Schulsport-Wettbewerbe ein wichtiges Ziel des Sportunterrichts an bayerischen Schulen: die Kinder und Jugendlichen zu lebenslangem außerschulischen Sporttreiben zu motivieren.

    Schulsport-Wettbewerbe in Bayern erfreuen sich einer ungebrochenen Popularität. Hinsichtlich Angebotsvielfalt und Teilnehmerzahl nimmt Bayern eine Spitzenposition in Deutschland ein. Das attraktive Wettbewerbsangebot erstreckt sich dabei sowohl auf traditionelle Sportarten als auch auf neue sportliche Ausdrucksformen. Das Spektrum reicht von spielerischen Grundschul-Wettbewerben über die Landesschul-Sportfeste für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, den Bundesjugendspielen bis hin zum Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“.

    Die ausgeschriebenen Mannschaftswettkämpfe werden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden, dem vom Staatsministerium berufenen Landesausschuss und den Bezirksausschüssen sowie den in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Arbeitskreisen Schulsport vorbereitet und durchgeführt.

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport (LAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Postanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: laspo@las.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34665724203Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9831 5166-0

    Fax: +49 9831 5166-199

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    Landratsamt Rottal-Inn - Kreisentwicklung (LRA PAN)

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    Hausanschrift

    Ringstr. 4 - 7

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5430322125503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8561 20-0

    Fax: +49 8561 20-130

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    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 – Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestütstraße 10

    84028 Landshut

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    84023 Landshut

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    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

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    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/340859436635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 12.08.2024

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Niederbayern am 27.09.2024

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