Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut

    Gemäß der Haager Konvention sollen Kulturgüter von herausragendem Wert auch im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden.

    Beschreibung

    Immer häufiger ist an meist historischen Gebäuden ein Schild mit einer außergewöhnlichen Form zu entdecken. Das Schild ist nach unten hin mit einer Spitze versehen und hat eine blau-weiße Farbgebung (blauweißen Rautezeichen). Mit einem solchen Schild wird unbewegliches Kulturgut gekennzeichnet.

    Die Kennzeichnung von Kulturgütern wird auf der Basis der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 durchgeführt. Bei Kulturgut im Sinne der Konvention handelt es sich um bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe eines jeden Volkes von größter Bedeutung ist. Dieses kulturelle Erbe können Baudenkmäler und archäologische Stätten, Kunstwerke aller Epochen, Schöpfungen und Werke der Dichter, Denker, Komponisten und Wissenschaftler sowie alle schriftlichen Überlieferungen sein.

    Neben den gekennzeichneten Baudenkmälern kann sich das Kulturgut-Kennzeichen auch an Museen, Bibliotheken und Archiven sowie an den Bergungsorten für bewegliches Kulturgut befinden.

    Durch diese Kennzeichnung wird quasi als Nebenprodukt dem Bürger die kulturelle Bedeutung eines Objektes nahe gebracht. Kulturgutschutz richtig verstanden lässt den Unterschied zum Denkmalschutz begreifen.

    Die Landratsämter und kreisfreien Städte sind für die Verleihung des internationalen Schutzzeichens (blauweiße Rautezeichen) zuständig.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ansbach (LRA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

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    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 1502

    91506 Ansbach

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024

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