Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut

    Gemäß der Haager Konvention sollen Kulturgüter von herausragendem Wert auch im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden.

    Beschreibung

    Immer häufiger ist an meist historischen Gebäuden ein Schild mit einer außergewöhnlichen Form zu entdecken. Das Schild ist nach unten hin mit einer Spitze versehen und hat eine blau-weiße Farbgebung (blauweißen Rautezeichen). Mit einem solchen Schild wird unbewegliches Kulturgut gekennzeichnet.

    Die Kennzeichnung von Kulturgütern wird auf der Basis der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 durchgeführt. Bei Kulturgut im Sinne der Konvention handelt es sich um bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe eines jeden Volkes von größter Bedeutung ist. Dieses kulturelle Erbe können Baudenkmäler und archäologische Stätten, Kunstwerke aller Epochen, Schöpfungen und Werke der Dichter, Denker, Komponisten und Wissenschaftler sowie alle schriftlichen Überlieferungen sein.

    Neben den gekennzeichneten Baudenkmälern kann sich das Kulturgut-Kennzeichen auch an Museen, Bibliotheken und Archiven sowie an den Bergungsorten für bewegliches Kulturgut befinden.

    Durch diese Kennzeichnung wird quasi als Nebenprodukt dem Bürger die kulturelle Bedeutung eines Objektes nahe gebracht. Kulturgutschutz richtig verstanden lässt den Unterschied zum Denkmalschutz begreifen.

    Die Landratsämter und kreisfreien Städte sind für die Verleihung des internationalen Schutzzeichens (blauweiße Rautezeichen) zuständig.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1 - 3

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

    Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

    Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

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    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024

    Sprachversion

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