Kommunales Archiv; Beratung und Unterstützung bei der Archivierung
Beschreibung
Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Die Archivierung sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird den nichtstaatlichen Archiven dabei ein ehrenamtlich tätiger Archivpfleger, welcher durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem Landkreis bestellt ist, zur Seite gestellt.
Der Kreisarchivpfleger berät die Archivare der Gemeinden in allen Archivierungsfragen, beim Aufbau eines Kommunalarchivs oder der Sichtung und Auswahl des vorhandenen Materials in Einzelberatung sowie beim Jahrestreffen der Archivare. Er berichtet an die vorgesetzten Behörden über den Zustand der Gemeindearchive und ermöglicht einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.
Ansprechpartner
Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (GDA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 221152
80501 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@gda.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91664975364Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91664975364Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 28638-2482
Fax: +49 89 28638-2615
Internet
Staatsarchiv Nürnberg (StArch N)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Archivstr. 17
90408 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stanu.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26553853367Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 93519-0
Fax: +49 911 93519-99
Internet
Landratsamt Nürnberger Land (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29664709422Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29664709422Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024