Kommunales Archiv; Beratung und Unterstützung bei der Archivierung

    Die Staatlichen Archive als Fachbehörden für alle Fragen des Archivwesens beraten und unterstützen die kommunalen Archive bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivguts.

    Beschreibung

    Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für die  Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Die Archivierung sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.

    Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird den nichtstaatlichen Archiven dabei ein ehrenamtlich tätiger Archivpfleger, welcher durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem Landkreis bestellt ist, zur Seite gestellt.

    Der Kreisarchivpfleger berät die Archivare der Gemeinden in allen Archivierungsfragen, beim Aufbau eines Kommunalarchivs oder der Sichtung und Auswahl des vorhandenen Materials in Einzelberatung sowie beim Jahrestreffen der Archivare. Er berichtet an die vorgesetzten Behörden über den Zustand der Gemeindearchive und ermöglicht einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.

    Ansprechpartner

    Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (GDA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönfeldstr. 5

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 221152

    80501 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gda.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91664975364Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91664975364Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 28638-2482

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    Staatsarchiv Amberg (StArch AM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Archivstr. 3

    92224 Amberg

    Postanschrift

    Archivstr. 3

    92224 Amberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@staam.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92331637365Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 307-911

    Fax: +49 9621 307-907

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    Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 11 Hauptverwaltung (LRA NM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 1

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postfachadresse

    Postfach 1405

    92304 Neumarkt i.d.OPf.

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:

    Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!

     

    Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
    Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
    Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de

    De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/691082940607Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9181 470-0

    Fax: +49 9181 470-1320

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

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