Kommunales Archiv; Beratung und Unterstützung bei der Archivierung
Beschreibung
Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Die Archivierung sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird den nichtstaatlichen Archiven dabei ein ehrenamtlich tätiger Archivpfleger, welcher durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem Landkreis bestellt ist, zur Seite gestellt.
Der Kreisarchivpfleger berät die Archivare der Gemeinden in allen Archivierungsfragen, beim Aufbau eines Kommunalarchivs oder der Sichtung und Auswahl des vorhandenen Materials in Einzelberatung sowie beim Jahrestreffen der Archivare. Er berichtet an die vorgesetzten Behörden über den Zustand der Gemeindearchive und ermöglicht einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.
Ansprechpartner
Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (GDA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 221152
80501 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@gda.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91664975364Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91664975364Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 28638-2482
Fax: +49 89 28638-2615
Internet
Staatsarchiv München (StArch M)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 221152
80501 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stam.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92998299366Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92998299366Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 28638-2525
Fax: +49 89 28638-2526
Internet
Landratsamt Miesbach - Z1 Personal (LRA MB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 303
83711 Miesbach
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach
Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar
Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/871971496614Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8025 704-0
Fax: +49 8025 704-77040
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024