Kommunales Archiv; Beratung und Unterstützung bei der Archivierung

    Die Staatlichen Archive als Fachbehörden für alle Fragen des Archivwesens beraten und unterstützen die kommunalen Archive bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivguts.

    Beschreibung

    Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für die  Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Die Archivierung sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.

    Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird den nichtstaatlichen Archiven dabei ein ehrenamtlich tätiger Archivpfleger, welcher durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem Landkreis bestellt ist, zur Seite gestellt.

    Der Kreisarchivpfleger berät die Archivare der Gemeinden in allen Archivierungsfragen, beim Aufbau eines Kommunalarchivs oder der Sichtung und Auswahl des vorhandenen Materials in Einzelberatung sowie beim Jahrestreffen der Archivare. Er berichtet an die vorgesetzten Behörden über den Zustand der Gemeindearchive und ermöglicht einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.

    Ansprechpartner

    Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (GDA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönfeldstr. 5

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 221152

    80501 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gda.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91664975364Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91664975364Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 28638-2482

    Fax: +49 89 28638-2615

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English