Heimatkundliche Schriften; Herausgabe
Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.
Beschreibung
Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.02.2024