Musikschule Aufnahme

    Kreismusikschule; An-, Ab- und Ummeldung

    Kreismusikschulen sind Bildungseinrichtungen des Landkreises. Sie bieten ein vielfältiges, zielgruppenorientiertes Angebot für Musik und Tanz in jeder Lebensphase und für die unterschiedlichsten Ansprüche. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

    Beschreibung

    und Musizieren und fördert die soziale Erziehung und schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung. Die Musikschule bietet Sing­ und Musizierformen aus vielen Gebieten der Musik an und arbeitet mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen.

    Informationen über die Unterrichtsangebote der Kreismusikschule in Ihrem Landkreis erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie sich oder Ihr Kind auch für den Unterreicht anmelden.

    Für die Teilnahme am Unterricht der Kreismusikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstraße 53

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-01

    Fax: +49 8031 392-9001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

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