Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Beschreibung
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
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Ansprechpartner
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA AB)
Adresse
Hausanschrift
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Am Glockenturm 6
63814 Mainaschaff
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-7000
Fax: +49 6021 394-746
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA AB)
Adresse
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Emmy-Noether-Straße 3
63755 Alzenau
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Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-8000
Fax: +49 6021 31198
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
für die Umschreibung des Führerscheins: keine
Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!
Kosten
- Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
- Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
- ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)
Weitere Informationen
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24.11.2024
Stichwörter
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