Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Beschreibung
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Fahrerlaubnisbehörde (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo., Do. und Fr. 8:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr.
Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/042748895623Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-5070
Fax: +49 8441 27-5979
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
für die Umschreibung des Führerscheins: keine
Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!
Kosten
- Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
- Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
- ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)
Weitere Informationen
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024
Stichwörter
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