Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR / Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

    Beschreibung

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

     

    Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Partenkirchner Straße 52

    82490 Farchant

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@lra-gap.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7465724584114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    für die Umschreibung des Führerscheins: keine

     

    Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

    Kosten

    • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
    • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
    • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Umschreibung von ausländischen Führerscheinen, Kartenführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English