Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
Beschreibung
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 5309-0
Fax: +49 911 5309-288
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers
Voraussetzungen
Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung der Handwerkskammer
- §§ 18 - 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Verfahrensablauf
Fristen
Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.
Kosten
etwa 70 - 153 EUR
Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.
Weitere Informationen
- Anlage B zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024
Stichwörter
Handwerkskammer-Anzeige, Unternehmensregister