Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
Beschreibung
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
Online-Dienste
- Ansbach
- Erlangen
- Fürth
- Gemeindeverband Aurachtal (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Burgbernheim (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Dentlein a.Forst (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Diespeck (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Hagenbüchach-Wilhelmsdorf (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Happurg (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Henfenfeld (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Heßdorf (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Hesselberg (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Höchstadt a.d.Aisch (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Neuhof a.d.Zenn (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Rothenburg ob der Tauber (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Scheinfeld (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Schillingsfürst (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Triesdorf (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Uehlfeld (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Uffenheim (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Uttenreuth (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Velden (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Weihenzell (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Wilburgstetten (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Wolframs-Eschenbach (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Kreis Fürth (Bayern)
- Kreis Weißenburg-Gunzenhausen (Bayern)
- Nürnberg
- Schwabach
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Mittelfranken (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers
Voraussetzungen
Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung der Handwerkskammer
- §§ 18 - 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Verfahrensablauf
Fristen
Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.
Kosten
etwa 70 - 153 EUR
Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.
Weitere Informationen
- Anlage B zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024
Stichwörter
Handwerkskammer-Anzeige, Unternehmensregister