Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Zulassung
Beschreibung
Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist an die Rechtsanwaltskammer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird. Nach erfolgter Zulassung muss im Bezirk dieser Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei eingerichtet und unterhalten werden.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO). Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt ist und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat (§ 12 Abs. 2 BRAO).
Mit der Zulassung wird der Rechtsanwalt Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer und darf die Tätigkeit unter der deutschen Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben (§ 12 Abs. 3 und 4 BRAO).
Gleichzeitig mit der Zulassung entsteht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung setzt sich automatisch mit den neuen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer in Verbindung und übermittelt auch die erforderlichen Antragsvordrucke für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für die Nachversicherung zum Versorgungswerk für die Zeit des Referendardienstes.
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
Ansprechpartner
Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
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Hausanschrift
Postanschrift
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 14:00 Uhr
Telefonzeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
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Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=9866726327110Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9866726327110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 986200
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular „Rechtsanwaltszulassung“
- Foto
- Lebenslauf
- beglaubigtes Prüfungszeugnis
(Beglaubigte Ablichtung der Examensurkunde über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes (Zweites Juristisches Staatsexamen) bzw. des Zeugnisses über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über eine anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 BRAO. Die Beglaubigung muss durch einen Notar oder eine siegelführende Behörde vorgenommen worden sein. Für das Zulassungsverfahren kann die Beglaubigung auch durch die Rechtsanwaltskammer selbst erstellt werden.)
- Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
(Während der Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft muss ununterbrochen eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (§ 51 BRAO ).
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist der Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes oder die Erfüllung der Eingliederungsvoraussetzungen nach den §§ 11 ff. des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder eine Bescheinigung des Prüfungsamtes nach § 16a Absatz 5 EuRAG, dass eine gleichwertige Berufsqualifikation besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entscheidet der Anwaltsgerichtshof (§§ 112a ff. BRAO).
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Zulassungsgebühr beträgt 250 bis 260 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter Kammerbeitrag (etwa 200 bis 340 Euro jährlich) an. Die Gebühren und Beiträge können durch Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 15.02.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
Fachlich freigegeben durch Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am 31.10.2024