Kulturpreis; Verleihung
Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.
Beschreibung
Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.
In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.
Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Oberallgäu - Abt. 1 Finanzen, Wirtschaft, Tief- und Hochbau (LRA OA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Kontakt
E-Mail: reihard.reitzner@lra-oa.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/961414731640Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8321 612-0
Fax: +49 8321 612-369
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024